Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


Mit dem Abschluss einer Reservierung zwischen dem Mieter und der GoproRent.de oder Gopro-Mieten.de / CSS Halle, Inhaber: Andreas Hamann (nachfolgend Vermieter genannt) hat der Mieter die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung bindend akzeptiert

Die Bestellung des gewünschten GoPro-Kamera-Pakets, die der Mieter per Internet bzw. per Telefon tätigt, ist ein bindendes Angebot im Sinne des § 145 BGB.

Der Vertrag kommt zustande mit schriftlicher Bestätigung (per E-Mail) durch den Vermieter.

Sollte der Vermieter die gebuchte Kamera nicht zur Verfügung stellen können ohne dass der Vermieter dies zu vertreten hat, ist dem Vermieter das Recht vorbehalten, ein gleich- oder höherwertiges Gerät bereitzustellen oder von dem Vertrag zurückzutreten.

3.1 Bei Verlängerung der Buchung gelten die gültigen Preise, die bei Buchung dieses Mietzeitraumes bzw. Tarifes entstanden wären.

3.2 Kann oder möchte ein Kunde die gebuchte Kamera nicht nutzen, kann eine Stornierung – jedoch mindestens 24 Stunden vor dem Versandtag – ohne Angabe von Gründen erfolgen.
Diese Stornierung (formlos in Schriftform per E-Mail, Fax oder Brief) ist kostenfrei, eventuell bereits geleistete Zahlungen werden umgehend zurückerstattet.

3.3 Bei Nichtabholung oder Nichtannahme der Kamera bleiben die Verpflichtungen des Mieters die aus diesem Vertrag entstanden sind in vollem Umfang bestehen und der Mietpreis wird an den Mieter berechnet.
Der Vermieter braucht sich Einnahmen aus anderweitiger Nutzung der bereitgestellten Kamera nicht anrechnen zu lassen.

4.1 Die Zustellung/Übergabe/Rücksendung/Rückgabe der Kamera findet nur innerhalb unserer Öffnungszeiten statt, oder nach Absprache mit dem Vermieter.
Hiervon ausgenommen ist der Versand der Kamera, hier ist die elektronische Versandbestätigung (DHL- oder DHL-Express Paketverfolgung) relevant.

4.2 Wird die Kamera später abgeholt als vertraglich vereinbart, so kann der Mieter die Erstattung der anteiligen Miete nicht verlangen und der Verlängerung kann widersprochen werden.
Von dieser Regelung gibt es keine Ausnahmen.

4.3 Der Mieter hat sich vor Mietantritt von der Richtigkeit des vom Vermieter angegebenen Daten sowie von der vollständigen und korrekten Eintragung bezüglich aller Vorschäden auf dem Lieferschein zu überzeugen.
Der Mieter wurde darauf hingewiesen, dass sich die Kamera in einem einwandfreien bzw. beschriebenen Zustand befindet (siehe Lieferschein), ausgestattet mit Zubehör übergeben wurde.
Bei Verlust haftet der Mieter.

4.4 Vor Überschreitung der vereinbarten Mietzeit ist die Zustimmung des Vermieters einzuholen. Andernfalls ist der Vermieter berechtigt, sich den Besitz an der Kamera auf Kosten des Mieters zu verschaffen und die zusätzliche Inanspruchnahme der Kamera zu berechnen.

4.5 Nach Beendigung des Mietvertrages oder nach Überschreitung der vereinbarten Mietdauer ist der Vermieter berechtigt, jederzeit die Kamera samt Zubehör in Besitz zu nehmen.
Dies gilt auch bei längerfristigen Mieten für den Fall, dass der Mieter mit den vereinbarten Zahlungen länger als eine Woche im Rückstand ist oder abzusehen ist, dass er den Verpflichtungen des Mietvertrages nicht nachkommen kann.

Als Mietpreis ergibt sich grundsätzlich durch die bei der Anmietung aktuellen Preisliste zzgl. eventueller Versandkosten.

Preisänderungen können nach Vertragsabschluss nicht vorgenommen werden.

6.1 Der Mietpreis zzgl. Versand & Kaution ist inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer grundsätzlich bei Abholung oder vor Versand der Kamera zur Zahlung fällig und an den Vermieter zu entrichten.

6.2 Der Mieter hat die freie Wahl des Zahlungsmittel, aus dem vom Vermieter angebotenen Optionen: Bar- oder EC-Zahlung bei Abholung, Banküberweisung, Kreditkartenzahlung,  Giropay oder Paypal, sofern Punkt 6.1. erfüllt wird.

Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die sich aus der Benutzung oder einem Ausfall der Kamera ergeben oder die durch technischen Defekt, verspätete Zustellung oder Unmöglichkeit der Zustellung der Kamera entstehen, es sei denn, der Vermieter oder sein Erfüllungsgehilfe haben den Schaden grob fahrlässig verursacht.

Der Mieter haftet für jeden an Kamera und Zubehör während der Mietdauer und beim Versand entstandenen Schaden (insbesondere bei Verstoß gegen diese AGB), einschließlich Schaden aus Verlust des Kamera / Zubehör und aus Betriebsausfall bis zum vollen Wiederbeschaffungswert zzgl. Miete und Versand aus dem Vertragsverhältnis.

9.1 Nach Diebstahl hat der Kunde sofort die Polizei zu verständigen, den Schaden durch Diese aufnehmen zu lassen und den Schaden dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen.
Sollte die Polizei die Unfallaufnahme verweigern, hat der Mieter dies gegenüber dem Vermieter nachzuweisen.

9.2 Bei Schäden ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter unverzüglich, spätestens jedoch 72 Stunden nach dem Vorfall über alle Einzelheiten per Mail oder Telefon zu informieren.

Der Mieter ist verpflichtet, das Mietgerät samt Zubehör nach Ablauf der Mietzeit dem Vermieter in seiner Geschäftsstelle zu den üblichen Geschäftszeiten zurückzugeben.

Im Versandfall ist die pünktlichen Rücksendung, also der entsprechend vereinbarte Termin / elektronischer Poststempel der Paketaufgabe (DHL-Paketverfolgung) relevant.

Sollten einzelne Bestimmungen des Nutzungsvertrages oder dieser AGB oder der Preisliste nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit durch einen späteren Umstand verlieren oder sollte sich im Nutzungsvertrag oder in diesen Bedingungen eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.